Verhinderungspflege
Eine Pflegeperson, die durch Krankheit, Urlaub oder wegen anderen Gründen (Arztbesuch, Ausflug oder Frisörtermin) verhindert ist, hat Anspruch auf eine „Ersatzpflege“ - die sog. Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege kann in ambulanter oder stationärer Weise vollzogen werden.
Im ambulanten Bereich kann die Verhinderungspflege sowohl stundenweise als auch tageweise bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Kosten werden von der Pflegekasse bis zu 1612 Euro übernommen und sind auf 42 Tage im Jahr begrenzt. Verhinderungspflege kann von einem ambulanten Pflegedienst oder von einer Privatperson übernommen werden.